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Was ist die Verpackungsverordnung?

2023-08-16 11:14:00 / Verpackungsverordnungen / Kommentare 0

Im Jahr 1991 wurde die Verpackungsverordnung von der Regierung erlassen. Sie wurde ins Leben gerufen, um die Hersteller von Waren mit Blick auf die adäquate Entsorgung stärker in die Verantwortung zu nehmen. Bis heute wurde die sogenannte "VO" mehrfach überarbeitet. So ist nun die neue Verpackungsverordnung in Kraft getreten, die auch für ebay-Händler sowie für gewerbliche Shop-Betreiber Gültigkeit hat.

Was beinhaltet die Verpackungsverordnung?

Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber grundsätzlich drei Arten von Verpackungen unterscheidet: die Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen sowie die sogenannten Umverpackungen. Für Online-Händler ist dieser Aspekt aber insoweit nicht von Bedeutung, als dass sämtliches Verpackungsmaterial, das der Kunde erhält, als Verkaufsverpackung bewertet wird. Das bedeutet, dass sowohl Karton- und Papierverpackungen als auch das Füllmaterial und Transportkartons zu dieser Kategorie gehören.

Was hat sich in der VO 2017 geändert?

Bisher verhielt es sich so, dass Sie als Hersteller oder Anbieter Ihre Kunden über spezifische Verpackungs- bzw. Entsorgungsmodalitäten informieren beziehungsweise aufklären mussten. Dabei war in diesem Zusammenhang die Rede davon, dass Verpackungsmaterial, das nicht über die gängigen dualen Entsorgungssysteme reguliert wurde, durch Ihr Unternehmen zurückgenommen oder entsorgt wurde. In der Realität sah all das allerdings anders aus, denn häufig wurde die Verpackung durch den Verbraucher nicht an den Händler zurückgesandt. Vielmehr entschied man sich oftmals dazu, das Material in Eigenregie zu entsorgen. Und das selbst dann, wenn das Material nicht über das System "Grüner Punkt" registriert war.
Die aktualisierte, seit 2017 gültige, Verpackungsverordnung Deutschland soll nun gewährleisten, dass der Handel ausschließlich Verpackungsmaterial in Umlauf bringt, das bei einem dualen Entsorgungssystem registriert ist.

Was ist mit Blick auf die Verpackungsverordnung 2017 wissenswert?

Auf der einen Seite besagt die überarbeitete Verpackungsverordnung für Deutschland zwar, dass Online-Anbieter bzw. Onlineshop-Betreiber ausschließlich registrierte Verpackungsmaterialien verwenden und an ihre Kunden ausliefern dürfen. Andererseits ist bis dato noch keine gesetzlich bindende Verpflichtung in Kraft getreten, die besagt, dass sich Gewerbetreibende bei einem Verpackungspartner des dualen Systems registrieren müssen. Fakt ist aber, dass sich Online-Händler sehr wohl dazu verpflichten, zu überprüfen, ob die von ihnen verwendeten Verpackungen zu 100 Prozent lizensiert sind. Dies kann beispielsweise durch den Großhändler oder durch die Herstellerfirma erfolgen.

Der Haken an der Sache

Nur wenige Händler wissen, dass diese Kennzeichnungspflicht für Verpackungsmaterialien bereits seit Anfang 2009 nicht mehr existiert. Selbst wenn sie sich also vergewissern wollten, inwiefern die Registrierungspflicht beim jeweils verwendeten Verpackungsmaterial tatsächlich erfüllt ist, kann eine vollständige Sicherheit nicht mehr gewährt werden. Die Möglichkeit für Händler zu erfahren, ob ihre Verpackungen wirklich ordnungsgemäß lizensiert waren, ist ohne Weiteres nicht mehr gegeben. Selbstverständlich sind hiervon auch Gebrauchtverpackungen betroffen. Sofern sie im Vorfeld schon bei einem der dualen Systeme angemeldet waren, muss dies vom jeweiligen Händler ebenfalls nachgewiesen werden.

Was sind die grundlegenden Veränderungen der Verpackungsverordnung Deutschland?

  • Händler dürfen von nun an nur noch Verpackungsmaterialien verwenden, die registriert sind. Geschieht dies nicht, liegt ein Rechtsverstoß zu Grunde.
  • Als Unternehmer bzw. Internethändler haben Sie mit Blick auf die aktuell geltende Verpackungsverordnung Deutschland nun nicht mehr die Option, die Verpackungen selbst zu entsorgen.
  • Online-Anbieter sind aufgrund der neuen Verpackungsverordnung Deutschland dazu angehalten, ihre Verpackungsmaterialien selbst zu lizensieren oder auf bereits registrierte Packmaterialien der Hersteller zurückzugreifen. Übrigens gilt diese Verpflichtung sowohl für Verkaufsverpackungen als auch für Füllmaterialien und Transport Kartonagen.
  • Nun ist der Händler nicht mehr verpflichtet, seine Kunden über die Rücknahme und Entsorgung der Verpackung zu belehren, wie es noch vor der Änderung der Verpackungsverordnung der Fall war.

Wer ist von der Verpackungsverordnung 2017 ausgenommen?

Private Anbieter, die nur gelegentlich Waren über Ebay oder andere Internet-Plattformen verkaufen, sind von der Verpackungsverordnung nicht betroffen. Außerdem gibt es eine weitere Ausnahmeregelung. Diese besagt, dass die Verpackungsverordnung nicht gilt, wenn bestimmte Jahresmengen nicht erreicht werden.

Händler, die nicht mehr als 80 t/a Glasverpackungen, nicht mehr als 50 t/a Papier- und Kartonage-Verpackungen sowie nicht mehr als 30 t/a Verbundstoffe, Weißblech- und Aluminiumverpackungen versenden, sind von den Neuerungen der Verpackungsverordnung nicht betroffen.